hier finden Sie eine umfassende Erläuterung vom Rendity Geschäftsführer Lukas Müller zur aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt. lesen Sie hier
Am 9. Oktober um 17:30 Uhr veranstalten wir ein Videomeeting mit Rechtsanwalt Lutz Tiedemann zum Thema Ansprüche gegenüber Rendity prüfen und geltenden machen.
Am 26.07.2024 hat das Landgericht Berlin für Recht erkannt, das drei Anleger bei ihren Crowdinvestments arg getäuscht wurde. Auf Grund von fehlerhaften Angaben in den Verkaufsunterlagen konnten die Anleger einen Schadensersatzanspruch gegen die Plattform, EVDI, geltend machen. Auch als Plattformbetreiber steht man in der Haftung.
Welch wegweisende Urteile für uns Crowd-Anleger!
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